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MiFID

 

MiFID – Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz

2007 wurde die europäische Richtlinie MiFID (Market in Financial Instruments Directives) in deutsches Recht umgewandelt. Die neuen Rechtsvorschriften dienen der Harmonisierung des Anlegerschutzes und der verbesserten Transparenz an den Kapitalmärkten. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sind gemäß dieser neuen Richtlinie verpflichtet Kunden und Geschäftspartner in eine der folgenden Kategorien einzustufen.

  • Privatkunde
  • Professioneller Kunde
  • Geeignete Gegenpartei

Die höchste Schutzbedürftigkeit genießen Kunden der Kategorie „Privatkunde“ – „geeignete Gegenpartei“ die geringste.

Kunden der Alpha Wertpapierhandels GmbH, die Wertpapierdienstleistungen im Sinne des WpHG erbringen bzw. gem. dem KWG ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut sind, werden von uns grundsätzlich als „geeignete Gegenpartei“ eingestuft.

Nach der MiFID sind Kunden dazu berechtigt eine andere Klassifizierung zu beantragen – sollten Sie dies für erforderlich halten bzw. wünschen, setzten Sie Sich bitte mit uns in Verbindung.

Weiterhin verweisen wir auf die Veröffentlichungspflichten (OTC-Nachhandelstransparenz) von Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach neuem Recht, die Geschäfte mit bestimmten Wertpapieren außerhalb eines organisierten Marktes oder eines multilateralen Handelssystems betreffen.

Sollte ein Geschäft nach diesen neuen Regelungen veröffentlichungspflichtig sein, werden wir im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen die erforderlichen Informationen veröffentlichen.